Garage und die rechtlichen Fallen

Wir haben eins der wenigen Grundstücke bekommen, mit einer Garage direkt neben dem Haus. Das freut uns sehr, denn das gehört für uns zum eigenen Haus. Wir hätten gerne eine möglichst lange Garage für möglichst viel Stauraum z.B. für die Mountainbikes, Winterräder etc.

Jetzt gibt es folgendes Problem: Grundsätzlich gibt es in unserer zukünftigen Gemeinde keine Pflicht für einen Bauantrag einer Garage, wenn sie nicht eine gewisse Größe überschreitet. (30qm). Jetzt gilt für uns leider eine Ausnahme, da der Bauträger, der die Zuwegung und Erschließung der Häuser macht, die Häuser und Garage mit der Größe im Bauantrag angeben hat. Das bedeutet ohne Bauantrag dürfen wir nur eine Garage mit einer Länge von 5,50m stellen. Wir hätten aber gerne eine Garage mit einer Länge von 6 oder gar 7 Metern Länge. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass wir dafür einen weiteren Bauantrag stellen müssen. Nur für die Garage.

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